XOLARIS Group2023-03-08T09:55:42+00:00
Marktübersicht - Jersey
Jersey ist mit rund 100.000 Einwohnern die größte und zugleich bevölkerungsreichste der fünf Kanalinseln, die im südwestlichen Teil des Ärmelkanals liegen. Da die Kanalinseln weder Teil des Vereinigten Königreichs sind, noch eine eigene Kronkolonie darstellen, kommt ihnen der Sonderstatus der Selbstverwaltung zu.
Die Selbstverwaltung Bailiwick of Jersey, zu denen auch die kleineren Inseln Minquiers und Ecréhous gehören, untersteht ausschließlich der britischen Krone. Dadurch ergibt sich eine Sonderstellung innerhalb des Vereinig-ten Königreichs, die nicht nur eine eigenständige Verwaltung und Gesetzgebung hervorgebracht hat, sondern sogar ein eigenes unabhängiges Steuersystem.
Auf der Basis einer sozialen Marktwirtschaft bildeten sich in der Vergangenheit vor allem standortunabhängige Sektoren wie Finanz- und Rechtsdienstleistungen besonders aus und führen heute zu einem Beitrag von ca. 40 % der Bruttowertschöpfung der Verwaltungseinheit. Die erste Bank in Jersey wurde übrigens bereits im Jahre 1796 gegründet. Das Pro-Kopf BIP der Insel mit rund 50.000 Euro ist beachtlich und ein beständiges Wirtschafts-wachstum auch in Krisenjahren sprechen für sich.
Diese positiven Gegebenheiten bilden die Grundlage, warum Jersey heute ein international anerkanntes Spitzen-finanzzentrum, ein Offshore-Finanzzentrum, ist. Dies wird auch durch den Internationalen Währungsfonds (IWF), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Europäische Union (EU) so bestätigt. Dazu tragen auch Bestnoten der OECD für Steuertransparenz bei, wobei Jersey als „vollständig kon-form“ bewertet wurde. Ein Moneyval-Assessment des Europarats bewertete Jersey in 48 seiner 49 Bewer-tungsbereiche als konform oder weitgehend konform, was die höchste Punktzahl unter allen bewerteten Staa-ten darstellte. Darüber hinaus hat der Europäische Rat der Finanzminister (ECOFIN) im Jahr 2019 Jersey offiziell als genossenschaftliche Gerichtsbarkeit bestätigt.
Jersey war uns ist weiterhin innovativ: Der erste regulierte Bitcoin-Fonds wurde im Juli 2014 in Jersey mit Ge-nehmigung der Jersey Financial Services Commission gegründet. Getrieben wird diese Innovation durch den Wunsch, dass Jersey ein globales Zentrum für digitale Währungen werden soll. Zum Zeitpunkt der Gründung des Fonds durch ein in Jersey ansässiges Hedgefonds-Unternehmen wurde Bitcoin bereits von einigen lokalen Un-ternehmen akzeptiert.
Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der in der Vergangenheit geschaffenen Transparenz können sich sehen lassen: Ende 2020 betrugen die in Jersey gehaltenen Bankeinlagen rd. 132 Mrd. GBP. Der Nettoinventarwert der regulierten Fonds unter Verwaltung betrug 378 Mrd. GBP.
Für Investoren können die steuerlichen Gegebenheiten, die die Insel bietet, eine Chance darstellen. Die Ein-kommensteuer, die seit dem Zweiten Weltkrieg pauschal auf 20 % festgelegt wurde, ist ein erster Hinweis auf eine pragmatische Besteuerungspolitik. Seit 2011 liegt die Waren- und Dienstleistungssteuer (vergleichbar der Umsatzsteuer in Deutschland) bei 5 %, womit bestimmte Luxusgüter noch immer vergleichsweise billig sind. Sie bietet einen zusätzlichen Anreiz für zahlreiche weitere Branchen, nicht zuletzt für den Tourismus. Eine Besteue-rung auf Einkünfte aus Kapitalerträgen kennt Jersey nicht.
Unternehmen, die sich für Jersey als Firmensitz entscheiden, stellen zunächst fest, dass der Standardsatz der Körperschaftsteuer bei erfreulichen 0 % liegt. Allerdings ist Jersey nicht völlig von der Körperschaftsbesteuerung abgekommen. Für regulierte Finanzdienstleistungsunternehmen gilt eine pauschale Besteuerung von 10 %, grö-ßere Einzelhändler, Versorgungs- und Immobilieneinkommensunternehmen sehen sich einem Höchststeuersatz von 20 % ausgesetzt. Die Bestrebungen der Finanzminister der G7-Staaten, eine globale Besteuerung von 15 % durchzusetzen, könnte in der Zukunft auch die Kanalinseln betreffen und zu entsprechenden Anpassungen füh-ren.
Ist Jersey nun ein Steuerparadies, eine sprichwörtliche Oase, im Vergleich zu den Ländern der Europäischen Union? Jersey stand zwar in der Vergangenheit auf der Grauen Liste der Europäischen Union für steuerliche Transparenz. Heute jedoch besteht eine umfassende Kooperation und die Verpflichtungen der Europäischen Union werden vollständig umgesetzt. Offiziell ist die Bezeichnung einer „nicht kooperativen Jurisdiktionen für Steuerzwecke“ für Jersey von Europäischen Union aufgehoben worden und die Bezeichnung als Steueroase gilt heute nicht mehr für Jersey.
Für potentielle Anleger, die für sich eine Abwägung von Chancen und Risiken getroffen haben und dabei über den Tellerrand der deutschen Investitionsmodelle blicken, stellt Jersey damit eine echte Alternative für ihre Investments dar, nicht zuletzt auch deshalb weil Jersey keine Erbschafts- oder Vermögenssteuer hat.
Gross Value Added (GVA) by sector (2020), Quelle: Statistics Jersey, www.gov.je
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